07 Urkundliche Erwähnung 1158 - Gemeinde Fisch

Gemeinde Fisch
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07. Die erste urkundliche Erwähnung 1158

Die erste schriftliche Notiz zu Fisch datiert aus dem Jahr 1158. Im  November und Dezember wurde eine Urkunde verfasst, die folgenden  Hintergrund hat.  Nachdem der Erzbischof Arnold von Mainz zu  Allerheiligen die aufrührerischen Mainzer exkommuniziert und ihre Stadt  mit dem Interdikt belegt hatte, eilte er zu dem vor Cremona lagernden  Kaiser, um Hilfe für sich zu erbitten. Er wurde dort bei des Kaisers  Bruder, dem Rheinpfalzgrafen Konrad, einquartiert. Um Weihnachten erließ  der Kaiser einen strengen Urteilsspruch gegen die Mainzer mit dem  Befehle, in Gegenwart seiner Gesandten, worunter Graf Simon von  Sarbrucke und eben auch ein Herimannus de vische, alles wieder in den  vorigen Stand zu setzen.



Bei diesem Hermann von Fisch könnte es sich um einen Edelmann  handeln, der als Verwalter den großen Besitz des Trierer Stifts St.  Simeon in Fisch verwaltete. Nach ihrem Besitzverzeichnis aus dem 12.  Jahrhundert hatte das Stift St. Simeon in Fisch und in Kersch sieben  „mansi qui dicunter scarhuue“, d.h. mehrere Hufen Land und dürfte als  Grundherr auch der bedeutendste Grundbesitzer geblieben sein.
Die urkundliche Ersterwähnung als Herkunftsname stellt keine  „Geburtsurkunde“ des Dorfes dar. Die archäologischen Zeugnisse haben  gezeigt, dass seit der Römerzeit eine dauerhafte oder zumindest nur  kurzzeitige Besiedlung auf dem Fischer Bann nachweisbar ist. Daher ist  eine 850-Jahr-Feier mehr als zulässig.
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