07. Die erste urkundliche Erwähnung 1158
Die erste schriftliche Notiz zu Fisch datiert aus dem Jahr 1158. Im November und Dezember wurde eine Urkunde verfasst, die folgenden Hintergrund hat. Nachdem der Erzbischof Arnold von Mainz zu Allerheiligen die aufrührerischen Mainzer exkommuniziert und ihre Stadt mit dem Interdikt belegt hatte, eilte er zu dem vor Cremona lagernden Kaiser, um Hilfe für sich zu erbitten. Er wurde dort bei des Kaisers Bruder, dem Rheinpfalzgrafen Konrad, einquartiert. Um Weihnachten erließ der Kaiser einen strengen Urteilsspruch gegen die Mainzer mit dem Befehle, in Gegenwart seiner Gesandten, worunter Graf Simon von Sarbrucke und eben auch ein Herimannus de vische, alles wieder in den vorigen Stand zu setzen.


Bei diesem Hermann von Fisch könnte es sich um einen Edelmann handeln, der als Verwalter den großen Besitz des Trierer Stifts St. Simeon in Fisch verwaltete. Nach ihrem Besitzverzeichnis aus dem 12. Jahrhundert hatte das Stift St. Simeon in Fisch und in Kersch sieben „mansi qui dicunter scarhuue“, d.h. mehrere Hufen Land und dürfte als Grundherr auch der bedeutendste Grundbesitzer geblieben sein.
Die urkundliche Ersterwähnung als Herkunftsname stellt keine „Geburtsurkunde“ des Dorfes dar. Die archäologischen Zeugnisse haben gezeigt, dass seit der Römerzeit eine dauerhafte oder zumindest nur kurzzeitige Besiedlung auf dem Fischer Bann nachweisbar ist. Daher ist eine 850-Jahr-Feier mehr als zulässig.